Allgemeines Zivilrecht
Das Allgemeine Zivilrecht ist ein großer und vielfältiger Bereich. Dieser umfasst alle Gebiete der Beziehungen der Bürger untereinander. Die Regelungen des Zivilrechts reichen dabei vom alltäglichen Abschluss von Verträgen, den Streit über nicht bezahlte Rechnungen oder Schadensersatzforderungen bis hin zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Dies sind Konflikte, die einerseits oft außergerichtlich geregelt werden können. Häufig aber bedeuten diese aber auch den Gang zum Amtsgericht oder dem Landgericht bis hin zum Oberlandesgericht. In all diesen Fällen werden Sie selbstverständlich von mir kompetent beraten und begleitet.
Erbrecht
Zumindest emotional ist das Thema Erbrecht eng mit dem Thema Familienrecht verknüpft. Es ist jedoch ein weiteres Rechtsgebiet mit vielen einzelnen Regelungen. Wenn Sie hier Hilfe hinsichtlich Ihres Nachlasses oder Erbfolge benötigen, so erhalten Sie von mir die notwendige Beratung. Das gilt ebenfalls für die Gestaltung eines Testaments bzw. die Geltendmachung oder die Abwehr von Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen, falls ein gesetzlicher Erbe von der Erbschaft ausgeschlossen worden sein sollte.
Kaufrecht
Bei allen kaufrechtlichen Fragen, angefangen von Haustürgeschäften bis zu allgemeinen Geschäftsbedingungen, biete ich Ihnen ebenfalls Beratung an.
Mietrecht
Ein häufiger Konfliktpunkt ist das Thema Miete. Ich unterstütze Sie bei der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen des Mietverhältnisses von Seiten des Vermieters oder des Mieters bis hin zum Thema Belästigungen bzw. Störung des Hausfriedens.
Vertragsgestaltung
Hierzu gehören Ausarbeitung Ihrer Verträge und Satzungen aller Art sowie die Beurteilung und Bearbeitung der Entwürfe Ihrer Verhandlungspartner. Ich berate Sie bei Verletzungen von Verträgen und sonstiger Konfliktsituationen.
Verkehrsrecht
Als Opfer, Verursacher oder Beteiligter eines Verkehrsunfalls werden Sie von mir in Ihrer Angelegenheit tatkräftig unterstützt. Dies gilt sowohl für die Durchsetzung bzw. die Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche sowie für die häufig parallel laufenden Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Versicherungsrecht
Wer eine Versicherung in Anspruch nehmen möchte, stellt dann oft fest, dass von Seiten der Versicherung nicht gezahlt wird. Bei Verkehrsunfällen wird der Schaden oft nicht in vollem Umfang ersetzt bzw. oft werden aus Unkenntnis einzelne Positionen wie z.B. Nutzungsausfall beim Verkehrsunfall nicht ersetzt. Dies gilt auch für andere Versicherungen. Bei Lebensversicherungen, insbesondere im Versicherungsfall, also beim Tod der Person, muss sehr schnell und richtig reagiert werden, um die vereinbarte Leistung zu erhalten. Bei dieser Problembewältigung bin ich gerne behilflich.

Doris Schumacher-Braun

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Darmstädter Straße 24
64342 Seeheim-Jugenheim
Telefon (06257) 81112
E-Mail: schumacher-braun@t-online.de

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